Wort davor: Kanzleiförmlichkeit

Kanzleiformular
Erklärung: Muster für die kanzleimäßige Abfassung von Schriftstücken, häufig zu mehreren in einem Kanzleibuch (I) zusammengefaßt (vgl. Breßlau,Urk. II3 226).
Sachhinweis: Gross,Reichshofkanzlei 214 u. die unter Kanzleiformel genannte Literatur.

Wort danach: Kanzleiformularbuch

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