Wort davor: Kanzleifiskalat
Kanzleifiskus
Erklärung:
wie Kanzleikasse.
- Belegtext:
solte ... die obsiegende parthey in notorischem solchem unvermoegen stecken, daß sie die huelff-gelder ... nicht in parato abfuehren koente, so wird man bey der fuerstl. cantzley desfals eine solche
moder ation halten, daß zwart die mandata immissionis abgefolget, der cantzley-fiscus aber aus den ersten auffkuenfften des verholffenen gutes seine contentation unfehlbahr erlangen [wird]
Datierung: 1650
Fundstelle: BrschwLO. IV 8 S. 101
- Belegtext:
die von dem registrator und den cancellisten erhobenen zum gewoehnlichen cancelleyfiscus gehoerigen sporteln dem hofe berechnet [werden]
Datierung: 1783
Fundstelle: CCOsnabr. I 2 S. 1041 Anm.
Wort danach: Kanzleiform
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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