Kanzleifeuerordnung
Erklärung:
zur Regelung des Feuerschutzes erlassene, für die Kanzleibedienten verbindliche Ordnung, vor
allem zur Sicherung der Akten, Registraturbestände und Gelder.
vgl.
Feuer (I),
Feuernotordnung,
Feuerordnung,
Kanzleiordnung.
Wort danach: Kanzleifiskal
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