Wort davor: Kanzleiferien

Kanzleifeuerordnung
Erklärung: zur Regelung des Feuerschutzes erlassene, für die Kanzleibedienten verbindliche Ordnung, vor allem zur Sicherung der Akten, Registraturbestände und Gelder.
vgl. Feuer (I), Feuernotordnung, Feuerordnung, Kanzleiordnung.

Wort danach: Kanzleifiskal

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