Wort davor: Kanzleifehler

Kanzleifeierlichkeit
Erklärung: von einer Kanzlei bei der Ausstellung von Schriftstücken beobachtete äußere Förmlichkeit.
vgl. Feierlichkeit.

Wort danach: Kanzleiferien

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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