Wort davor: Kanzleifach

Kanzleifehler
Erklärung: (formaler) Verstoß gegen den Kanzleigebrauch, bei Titulatur- und Rangfragen unter Umständen mit schwerwiegenden (politischen) Folgen.
sprachliche Erläuterung: Begriff erst im 18.Jh. belegt.
vgl. Kanzleimangel, Kanzleistil, Kanzleiversehen, Kanzleiverstoß.

Wort danach: Kanzleifeierlichkeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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