Wort davor: Kanzleiexpeditor

Kanzleifach
Erklärung: der das Kanzleiwesen umfassende Bereich der staatlichen Verwaltung.

Wort danach: Kanzleifehler

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten