Kanzleiexpeditor
Erklärung:
gehobener Kanzleibedienter, der die Kanzleiexpedition ( I
und II) leitet, dabei auch die Einhaltung der Dienststunden durch den Kanzlisten
überwacht; meist nur Expeditor genannt.
vgl.
Kanzleiverwandte.
Sachhinweis:
Hanzely,Reichshofrat. I 119; Gross,Reichshofkanzlei 114f., 213f.; JbLkNÖ.2
31 (1953/54) 105.
Wort danach: Kanzleifach
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