Wort davor: Kanzleiexemplar

Kanzleiexpedition

Kanzleiexpedition (I)
Erklärung: die in einer Kanzlei ausgeübte Tätigkeit der Ausfertigung (II), Unterfertigung, Besiegelung und Ausgabe (Behändigung oder Zustellung) von Schriftstücken (wobei die erfolgte Expedition meist auf dem Konzept vermerkt oder in ein Expeditionsbuch eingetragen wird).
vgl. Kanzleigang.

Kanzleiexpedition (II)
Erklärung: diejenige Abteilung einer Kanzlei, meist nur Expedition genannt, die für diese Tätigkeit (oben I) zuständig ist und in der Regel unter der Leitung eines Expeditors steht.
vgl. Kanzleiexpeditor.
Kanzleiexpedition (III)
Erklärung: das von der Kanzleiexpedition (II) aus- und abgefertigte Schriftstück.
vgl. Kammerexpedition (I), Kanzleiausfertigung.

Wort danach: Kanzleiexpeditor

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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