Wort davor: Kanzleieinrichtung

Kanzleieinsatzbuch
Erklärung: von einer städtischen Kanzlei geführtes Pfandbuch.
vgl. Einsatz (III 2), Einsatzbuch, Kanzleibuch (II).

Wort danach: Kanzleiemolument

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten