Belegtext:
haben die canzelleydorfschaften des amts Gotha sowohl als die ubriege waidbauende dorfschaften um die erlaubniß, ihren erzeugten waid selbst angiesen und verkiebeln zu dürfen, unterthänigste ansuchung gethan Datierung: 1761
Fundstelle:GothaStR. 378
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