Wort davor: Kanzleidirektorsgehalt

Kanzleidirektorium

Kanzleidirektorium (I)
Erklärung: wie Kanzleidirektion.

Kanzleidirektorium (II)
Erklärung: zu Beginn des 19. Jh. in Preußen von der frz. Besatzungsmacht zur Wahrung ihrer Interessen eingesetzte Behörde.

Wort danach: Kanzleidirektorstelle

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