Kanzleidirektorsgehalt
Erklärung:
Besoldung (I) des Kanzleidirektors.
vgl.
Kanzleibesoldung,
Kanzleidirektor (III 3).
Wort danach: Kanzleidirektorium
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten