Wort davor: Kanzleideputierte

Kanzleideutsch
Erklärung: Deutsch als Kanzleisprache und Rechtssprache.
vgl. deutsch, Kanzleistil.

Wort danach: Kanzleidiener

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten