Wort davor: Kanzleidepartement

Kanzleidepositum
Erklärung: bei einer Kanzlei (B II) hinterlegtes Geld.
vgl. Depositengebühr, Depositengeld, Depositionsgebühr.

Wort danach: Kanzleideputierte

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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