Wort davor: Kanzleidekret
Kanzleideliberation
Erklärung:
Beratung innerhalb einer Kanzlei.
vgl.
Kanzleikonsultation.
- Belegtext:
wan das consistorium gehalten wird, die cancelley-deliberationes zwar cessiren, im uebrigen aber denenselben cancelley-sessionen und deliberationen hiedurch nichts abgehen solle
Datierung: 1717
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 416
- Belegtext:
keiner ... von beeden canzlern ... solle von sich selbst und ohne vorhin darüber gehaltenen canzleideliberationen etwas in jenen sachen, die zu der canzlei gehören, disponiren noch expediren lassen
Datierung: 1720
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr III 355
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Wort danach: Kanzleidepartement
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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