Kanzleideklaration
Erklärung:
amtliche Erklärung (IV) einer Kanzlei.
vgl.
Kanzleibefehl.
Sachhinweis:
Meisner,Archivalienkunde 297f.
Wort danach: Kanzleidekret
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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