Wort davor: Kanzleideklaration

Kanzleidekret
Erklärung: von einer Kanzlei ausgehende herrschaftliche oder behördliche, auch richterliche Anordnung (Verordnung, Verfügung) in bestimmter Schriftform.
vgl. Kanzleiverordnung (I).

Wort danach: Kanzleideliberation

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