Wort davor: Kanzleideklaration
Kanzleidekret
Erklärung:
von einer Kanzlei ausgehende herrschaftliche oder behördliche, auch richterliche Anordnung (Verordnung, Verfügung) in bestimmter Schriftform.
vgl.
Kanzleiverordnung (I).
- Belegtext:
cantzley-decret, daß die agenten jhre gegen die cantzleyexpeditiones vnd tax-ampt habende beschwerden beym herrn reichs-vice-cantzlern anbringen sollen. de dato ... anno 1672
Fundstelle: Uffenbach(4) 46
- Belegtext:
der notarius der cantzley-decreten in Lithauen
Datierung: 1719
Fundstelle: Lünig,TheatrCerem. I 358
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
das ober-hauß hat macht, nicht nur gesetze zu machen und abzuschaffen, sondern auch ... alle streitigkeiten und alle anklagen wider die pairs des koenigreichs zu beurtheilen, in wichtigen haendeln eyde
thun zu lassen, als wann die richter und obrigkeiten sich bestechen lassen, jemand eines irrthums verdaechtig ist, man in andern gerichten ohnbillig gehandelt oder von denen cantzley-decreten appelliret hat
Datierung: 1719
Fundstelle: Lünig,TheatrCerem. I 1126
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1783
Fundstelle: CCOsnabr. I 2 S. 1386 Anm.
- Belegtext:
die allgemeinen pflichten dieses personals [der Reichshofkanzlei] ... sind ... in den ... verschiedenen kanzley ordnungen und kanzley dekreten beschrieben
Datierung: 1784
Fundstelle: Hanzely,Reichshofrat. I 113
- Belegtext:
von dem von den kayserlichen und bayrischen voelkern geloeseten oder gekauften vieh und anderem geraethe nichts ohne canzleydecret weiter zu veraendern
Datierung: 1803
Fundstelle: WeistNassau II 297
Wort danach: Kanzleideliberation
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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