Kanzleibüchlein
Erklärung:
wie Kanzleibuch (I), aber popularisiert und für den allgemeinen Gebrauch bestimmt.
Sachhinweis:
F. Weber, Magister Fabian Franck, der erste deutsche Orthograph/ZSchles. 5 (1863) 361-372.
Wort danach: Kanzleibuße
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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