Wort davor: Kanzleibrauch
Kanzleibrief
Erklärung:
förmliches Schreiben einer Kanzlei mit unterschiedlichem Inhalt, im 17./18. Jh. wohl dasselbe wie Kanzleischreiben.
vgl.
Brief (I),
Kanzleiausfertigung.
Sachhinweis:
Meisner,Archivalienkunde 130ff.
- Belegtext:
sollen ... alle ... canzlei ... briefe in gueter ordnung und verwarung gehalten werden
Datierung: 1559
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 296
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- Datierung: 1664
Fundstelle: Leopold I. Privatbriefe I 42
- Datierung: um 1700
Region/Autor/Textsorte:
Hessen
Fundstelle: Steinhausen,Brief II 57
- Belegtext:
canzley und andere briefe ..., so keine handbriefe seyn, sollen von unsern geheimten raethen erbrochen, und wann ... wichtige materien darinne enthalten,
worueber unsere resolution noethig, soll davon relation an uns erstattet werden
Datierung: 1714
Fundstelle: Spittler,Hannover II Beil. 127
- Belegtext:
es brauchen ... grosse herren das wort wir nur pro autoritate, nemlich in offenen befehlen und cantzley-briefen
Datierung: 1720
Fundstelle: Lünig,Kanzleizeremoniell 15
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- digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1720
Fundstelle: Lünig,Kanzleizeremoniell 31
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- Belegtext:
giebt es unter grossen potentaten, fuersten und herren, zweyerley art briefe, nemlich: 1. solenne oder cantzley-briefe, und 2. hand-schreiben
Datierung: 1720
Fundstelle: Lünig,Kanzleizeremoniell 41
[weitere Angaben: vgl. 41f.]
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- Datierung: 1720
Fundstelle: Lünig,Kanzleizeremoniell 288
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Wort danach: Kanzleibube
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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