Wort davor: Kanzleibrauch

Kanzleibrief
Erklärung: förmliches Schreiben einer Kanzlei mit unterschiedlichem Inhalt, im 17./18. Jh. wohl dasselbe wie Kanzleischreiben.
vgl. Brief (I), Kanzleiausfertigung.
Sachhinweis: Meisner,Archivalienkunde 130ff.

Wort danach: Kanzleibube

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