Kanzleibotenmeister
Erklärung:
Kanzleibedienter (oft ein geschworener Kanzleischreiber),
der die Aufsicht über die Kanzleiboten und Kanzlisten hat,
die Register über den Ein- und Auslauf der Schriftsachen führt und die Abrechnung der Verschickungs- und Kanzleigebühren
besorgt, mitunter auch für die Bereitstellung des Kanzleibedarfs zuständig ist; vorwiegend Botenmeister genannt.
vgl.
Kammerbotenmeister,
Kanzleibote (III 3),
Kanzleiverwandte,
Landbotenmarschall,
Stadtbotenmeister.
Sachhinweis:
CJFrid. I 3, 90-95; ZBergGesch. 30 (1894) 106-109; Gundlach,HessZBeh. I 118-123.
Wort danach: Kanzleibotenmeisterei
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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