Wort davor: Kanzleiboteneid

Kanzleibotenmeister
Erklärung: Kanzleibedienter (oft ein geschworener Kanzleischreiber), der die Aufsicht über die Kanzleiboten und Kanzlisten hat, die Register über den Ein- und Auslauf der Schriftsachen führt und die Abrechnung der Verschickungs- und Kanzleigebühren besorgt, mitunter auch für die Bereitstellung des Kanzleibedarfs zuständig ist; vorwiegend Botenmeister genannt.
vgl. Kammerbotenmeister, Kanzleibote (III 3), Kanzleiverwandte, Landbotenmarschall, Stadtbotenmeister.
Sachhinweis: CJFrid. I 3, 90-95; ZBergGesch. 30 (1894) 106-109; Gundlach,HessZBeh. I 118-123.

Wort danach: Kanzleibotenmeisterei

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