Wort davor: Kanzleibezirk
Kanzleibibal
Erklärung:
Verehrung (Geschenk, Trinkgeld) für das Kanzleipersonal.
sprachliche Erläuterung:
zu lateinisch bibere = trinken, Grundwort sonst meist pl. gebraucht: bibalien.
vgl.
Bibaliegeld,
Kanzleibesoldung,
Trinkgeld.
Wortbildungshinweis: zu
Bibal.
Sachhinweis:
MIÖG. 8 (1887) 44-49; Gross,Reichshofkanzlei 122-127.
- Belegtext:
fürkombt, dass ... von denen privilegien, so auf unser [kaiserliche] genedigiste bewilligung taxfrei passiert, auch gar keine jura cancellariae von denen partheien geraicht werden,
solche jura aber hernach aus dem taxgeld in das gemaine canzleibibal genomben werden, so wollen wir, dass in denjenigen fällen, in welchen über die nachgelassene tax die partheien
auch keine jura cancellariae bezahlen würden, hinfüro allein das schreib- und schnuergeld aus der tax bezahlt und weiter darüber in das bibal nichts genomben werden solle
Datierung: 1628
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 465
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
ainich collationirgeld (weilen er registrator ohn das in dem canzleibibal zu anderthalben thail und dan sonsten in der verehrungslista mit einem gewissen quanto versehen) von denen parteien nit fordern
Datierung: 1669
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 545
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
Wort danach: Kanzleibote
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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