Wort davor: Kanzleibewahrer

Kanzleibezirk
Erklärung: regionaler Amtsbereich einer Kanzlei.
vgl. Kanzleidistrikt, Kanzleikreis.

Wort danach: Kanzleibibal

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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