Wort davor: Kanzleibewahrer
Kanzleibezirk
Erklärung:
regionaler Amtsbereich einer Kanzlei.
vgl.
Kanzleidistrikt,
Kanzleikreis.
- Belegtext:
da aber einer oder mehrere, welche um etwas besprochen werden sollen, oder auch die guether, darueber frage entstehet, in verschiedenen fuerstenthuemern, landen oder canzleibezirken
gelegen oder gesessen waeren, so sollen die partheyen in einem solchen falle vom hofgerichte citirt, zuforderst in guete gehoert und aus einander gesetzt, in deren entstehung aber die sache daselbst ausgefuehrt werden
Datierung: 1771
Fundstelle: Kopp,HessGer. II 193
- Datierung: 1802
Fundstelle: AktSammlHelvet. VIII 175
Wort danach: Kanzleibibal
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten