Wort davor: Kanzleibehörde
Kanzleibericht
Erklärung:
(schriftlicher) Bericht (III) einer Kanzlei über eine bestimmte Angelegenheit.
vgl.
Kanzleiausfertigung.
- Datierung: 1771
Fundstelle: Cramer,Neb. 117 S. 101
- Belegtext:
es suchten die cancellisten zwar auch die abschriften in judicialsachen nach, und das domcapitul unterstuetzte dieses gesuch, auf eingelangten cancelleybericht aber wurden sie damit enthoeret
Datierung: 1783
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 152 Anm. 21
- Datierung: 1783
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 294 Anm. 2 u. 397 Anm. 4
- Datierung: 1783
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 579
- Datierung: 1783
Fundstelle: CCOsnabr. I 2 S. 1665
[weitere Angaben: uö.]
- Belegtext:
die vortheile von einer ... persoenlichen geschaefts-behandlung [auf ritter-raths-conventen] sind ... der circulirung der cantzley-berichte unter den direktorial-personen weit vorzuziehen
Datierung: 1789
Fundstelle: Mader,ReichsrMag. XI 132 Anm. h
Wort danach: Kanzleibescheid
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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