Wort davor: Kanzleibehörde

Kanzleibericht
Erklärung: (schriftlicher) Bericht (III) einer Kanzlei über eine bestimmte Angelegenheit.
vgl. Kanzleiausfertigung.

Wort danach: Kanzleibescheid

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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