Wort davor: Kanzleienbefehlhaber
Kanzleibefreundete
Erklärung:
wie Kanzleiangehörige.
vgl.
Kanzleiverwandte.
- Belegtext:
von denen sogenanten canzleibefreundten a taxatore inclusive angefangen geschicht allhier [in der Resolution betreffend die Einrichtung der böhmischen Hofkanzlei]
... keine meldung, weilen ... die colation derselben lediglich von dem arbitrio des zeitlichen obersten canzlers dependiret
Datierung: 1712
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr III 60
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Wort danach: Kanzleibefund
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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