Wort davor: Kanzleibefehl
Kanzleienbefehlhaber
Erklärung:
Vorsteher einer Kanzlei.
vgl.
Kanzleidirektor,
Kanzleiverwandte.
- Belegtext:
dass alle ... [Kanzlei-] diener ... von niemant einiche gabe und geschenk nemen dan ... mit vorwissen und erlaubnus ... der cantzleienbevelhaber [ein Wort?]
Datierung: um 1600
Fundstelle: ZBergGesch. 30 (1894) 62
[weitere Angaben: vgl. 77f.]
Wort danach: Kanzleibefreundete
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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