Kanzleibedürfnis
Erklärung:
Bürobedarf einer Kanzlei, später gebräuchlicher "Kanzleibedarf".
vgl.
Kanzleiausgabe.
Sachhinweis:
F. Wagner, Kanzlei- u. Archivwesen d. fränk. Hohenzollern .../ArchZ. 10 (1885) 52; Burger,Stadtschreiber
104f.; E. Breiter, D. Schaffhauser Stadtschreiber (1962) 39.
Wort danach: Kanzleibefehl
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten