Wort davor: Kanzleibedienstung

Kanzleibediente
Erklärung: niederer Bediensteter einer Kanzlei.
sprachliche Erläuterung: häufig pl. gebraucht für eine Mehrheit von Kanzleipersonen, wobei vereinzelt auch Bediente höheren Rangs einbezogen sein können.
vgl. Kanzleiverwandte.

Kanzleibediente (I)
Erklärung: zum Begriff; exakte Begriffsbestimmungen finden sich in den Quellen nicht, vielmehr nur ungenaue Umschreibungen des so bezeichneten Kreises des Kanzleipersonals.

Kanzleibediente (II)
Erklärung: Aufgaben- und Tätigkeitsbereich (wegen der ungenauen Begrifflichkeit nur vage bestimmbar).
Kanzleibediente (III)

Kanzleibediente (III 1)
Erklärung: einzelne Rechte und Pflichten.
Kanzleibediente (III 2)
Erklärung: zum Rang.

Wort danach: Kanzleibedienung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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