Wort davor: Kanzleibauerlehen

Kanzleibeamte
sprachliche Erläuterung: wenig und entsprechend des späten Auftauchens des Grundworts Beamter erst im (späten) 17. und besonders im 18. und 19. Jh. gebrauchte Bezeichnung für das einzelne Mitglied und häufiger pl. für die Gesamtheit des Kanzleipersonals aller Dienstgrade.
vgl. Kanzleiverwandte.

Kanzleibeamte (I)
Erklärung: zu Begriff und Titulatur.

Kanzleibeamte (II)
Erklärung: Tätigkeitsbereich (umfaßt entsprechend der weiten Begriffsbestimmung alle Kanzleigeschäfte).
Kanzleibeamte (III)
Erklärung: Bestellung, Dienstaufsicht, Entlohnung (die teilweise aus einem Anteil an den Kanzleigebühren besteht) udgl.

Wort danach: Kanzleibeamtenstelle

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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