Kanzleiballei
sprachliche Erläuterung:
in Württ. Bezeichnung für eine der bei der herzoglichen Kanzlei errichteten oberen Behörden, häufiger nur 2Ballei genannt.
vgl.
2Ballei (III).
Sachhinweis:
SchwäbWB. I 593 s.v. Ballei; Haberkern-Wallach2 s.v. Ballei.
Wort danach: Kanzleibau
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