Wort davor: Kanzleiausgabe
Kanzleiauslage
Kanzleiauslage (I)
Erklärung:
wie Kanzleiausgabe.
- Belegtext:
bestreitet die cantonscassa [neben Gehältern] die übrigen kanzleiauslagen; diese müssen aber, um in der cantonsrechnung zugelassen zu werden, durch eine
schriftliche bewilligung des verwaltungspräsidenten legitimirt sein
Datierung: 1801
Region/Autor/Textsorte:
Graubünden
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1486
- Datierung: 1806
Fundstelle: Kretschmayr-Walter V 613
Kanzleiauslage (II)
Erklärung:
in Österreich übtr. auch die für Kanzleiauslagen (I) den Kanzleibedienten
vom Staat geleisteten Vergütungen ( Kanzleispesenvergütungen) als Nebeneinkommen des Kanzleipersonals.
- Belegtext:
befreiung [von Kriegssteuer] erstrecket sich auf derselben [Militärpersonen] eigene nebeneinkuenfte ... die reise- und liefergelder ... die kanzleiauslagen
Datierung: 1789
Fundstelle: HdbchÖstGes. XVII 99
- Belegtext:
die ... kanzlei-auslagen ... keinen theil des gehalts ausmachen und nur onerose nebenzufluesse sind
Datierung: 1795
Fundstelle: Kropatschek,KKGes. V 236
Wort danach: Kanzleiballei
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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