Wort davor: Kanzleiausgabe

Kanzleiauslage

Kanzleiauslage (I)
Erklärung: wie Kanzleiausgabe.

Kanzleiauslage (II)
Erklärung: in Österreich übtr. auch die für Kanzleiauslagen (I) den Kanzleibedienten vom Staat geleisteten Vergütungen ( Kanzleispesenvergütungen) als Nebeneinkommen des Kanzleipersonals.

Wort danach: Kanzleiballei

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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