Wort davor: Kanzleiaufwärterstelle

Kanzleiaugenschein
Erklärung: Lokaltermin (Besichtigung des Tatorts, Augenschein (I) durch eine Kanzlei (B II).

Wort danach: Kanzleiausfertigung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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