Wort davor: Kanzleiaufwand

Kanzleiaufwärter
Erklärung: niederer Kanzleibedienter.
vgl. Kanzleiverwandte.

Wort danach: Kanzleiaufwärterstelle

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten