Wort davor: Kanzleiassistent
Kanzleiattestat
Erklärung:
von einer Kanzlei ausgestellte schriftliche Bescheinigung.
vgl.
Kanzleiausfertigung.
- Belegtext:
mit einem cantzley attestato, welches ihnen [Anwälten] auf ansuchen von den cantzley-bedienten zu ertheilen, bescheinigen
Datierung: 1669
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin I 75
- Belegtext:
regierungs- oder cancelley-attestat von der exemtion der fuerstlichen bedienten vom 30. maerz 1688
Datierung: 1783
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 702 Anm.
Wort danach: Kanzleiaudienz
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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