Wort davor: Kanzleiassessor
Kanzleiassistent
Erklärung:
niederer (neben den Kopisten auf der untersten Stufe der Rangordnung stehender) Kanzleibedienter.
vgl.
Kanzleiverwandte.
- Belegtext:
kanzellei- kalkulatur- und kassenassistenten
Datierung: 1816
Fundstelle: AmtsBlWestf. 1 (1816) 166
- Belegtext:
soll diese function [eines diaristen] durch einen kanzlei-assistenten versehen werden, der analogisch in dieselben verhaeltnisse zu treten hat, welche ...
hinsichtlich der tagschreiber (copisten) festgesetzt worden sind
Datierung: 1822
Fundstelle: Reyscher,Ges. XVIII 145
- Belegtext:
die entlaßbaren kanzlei-assistenten und copisten sind denselben vorschriften, wie das kanzlei-personal, dem sie beigegeben, unterworfen
Datierung: 1823
Fundstelle: Reyscher,Ges. XVIII 188
- Datierung: 1830
Fundstelle: Gaupp,EvKircheWürt. I 88
- Datierung: 1830
Fundstelle: Gaupp,EvKircheWürt. I 97
- Belegtext:
kanzleiassistenten sind zur aushuelfe bei voruebergehender ueberlastung oder verhinderung der gewoehnlichen mitglieder [einer Kanzlei] bestimmt. sie werden
theils vom staate, theils in ... bestimmten faellen ... von demjenigen beamten bezahlt, dessen stelle sie vertreten
Datierung: 1831
Fundstelle: Mohl,WürtStR. II 172
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1831
Fundstelle: Mohl,WürtStR. II 230 Anm. 14
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Wort danach: Kanzleiattestat
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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