Kanzleiarchiv
Erklärung:
Einrichtung zur Verwahrung und systematischen Ordnung des amtlichen Schriftguts einer Kanzlei, in älterer Zeit anders als heute
in der Regel nicht von der der unmittelbaren Geschäftserledigung dienenden (Kanzlei-)Registratur unterschieden;
auch Bezeichnung für die aufbewahrten Bestände selbst (vgl. Kanzlei B V). Im alten Bern diejenigen Bestände der staatlichen Archivalien,
die dem Staatsschreiber unmittelbar unterstanden und die seit 1680 von einem besonderen Beamten, dem Kanzleiregistrator,
verwaltet werden (vgl. Archivalia et Historica, 1958, 21-33 und für Zug 77-81).
vgl.
Gewölbe (II 1),
Kanzleigewölbe,
Kanzleigewölblein,
Kanzleigut (II),
Kanzleilade,
Kanzleisache (II),
Lade (I 2),
Leserei.
Wort danach: Kanzleiarchivar
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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