Wort davor: Kanzleiarbeiter

Kanzleiarchiv
Erklärung: Einrichtung zur Verwahrung und systematischen Ordnung des amtlichen Schriftguts einer Kanzlei, in älterer Zeit anders als heute in der Regel nicht von der der unmittelbaren Geschäftserledigung dienenden (Kanzlei-)Registratur unterschieden; auch Bezeichnung für die aufbewahrten Bestände selbst (vgl. Kanzlei B V). Im alten Bern diejenigen Bestände der staatlichen Archivalien, die dem Staatsschreiber unmittelbar unterstanden und die seit 1680 von einem besonderen Beamten, dem Kanzleiregistrator, verwaltet werden (vgl. Archivalia et Historica, 1958, 21-33 und für Zug 77-81).
vgl. Gewölbe (II 1), Kanzleigewölbe, Kanzleigewölblein, Kanzleigut (II), Kanzleilade, Kanzleisache (II), Lade (I 2), Leserei.

Wort danach: Kanzleiarchivar

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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