Wort davor: Kanzleianverwandte

Kanzleiarbeit
Erklärung: in einer Kanzlei anfallende Büro- und Registraturarbeit; für eine private Person oder Partei geleistet, unterliegt sie einer festgesetzten Taxe.
vgl. Kanzleigeschäft, Kanzleilabores, Kanzleimühe.

Wort danach: Kanzleiarbeiter

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