Wort davor: Kanzleianleitung
Kanzleiannotationsbuch
vgl.
Kanzleibuch (II).
- Belegtext:
folgende buecher sind nicht bei allen collegiis eingefuehrt, wuerden aber von gutem nutzen seyn: ... 4) ein canzlei-annotations-buch ueber allgemeine, in einzelnen acten vorkommende
gegenstaende, als: verzeichniß der das armenrecht genießenden partheien, der von jemanden bestellten general-bevollmaechtigten etc.
Datierung: 1792
Fundstelle: v.Massow,Dienst 40
Wort danach: kanzleianverwandt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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