Wort davor: Kanzleiangestellte

Kanzleianlage
Erklärung: amtliches, von einer Kanzlei einem bestimmtem Vorgang (Prozeßakten) beigelegtes Schriftstück.
vgl. Anlage (III), Kanzleiausfertigung.

Wort danach: Kanzleianleitung

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