Wort davor: Kanzleiamtsverweser
Kanzleiangehörige
Erklärung:
Mitglied des Kanzleipersonals.
vgl.
Kanzleiverwandte.
- Belegtext:
solche bey unserm kayserlichen reichs-hoffrath zugelassene ordinari-procuratores und agenten sollen sich ... gegen unserm reichs-hoffraths-praesidenten, reichs-vice-cantzler, raeth, secretarien und
cantzley-angehoerigen, nach jedes stands gebuehr, aller reverenz, observanz und ehrerbietung ... befleissen
Datierung: 1617
Fundstelle: SammlReichshofrat 89
- Datierung: 1807
Fundstelle: SammlBadStBl. II 466
- Datierung: 1823
Fundstelle: Reyscher,Ges. XVIII 185
- Datierung: 1832
Fundstelle: Gaupp,EvKircheWürt. II 2 S. 23
- Datierung: 1832
Fundstelle: Gaupp,EvKircheWürt. II 2 S. 349
Wort danach: Kanzleiangestellte
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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