Wort davor: Kanzleiamtsverwalter

Kanzleiamtsverweser
Erklärung: (vorübergehend eingesetzter) Vorsteher der Kanzlei eines Oberhofgerichts.
vgl. Kanzleidirektor, Kanzleiverwandte.

Wort danach: Kanzleiangehörige

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