Wort davor: Kanzleiamt

Kanzleiamtsverwalter
Erklärung: Vorsteher einer Kanzlei.
vgl. Kanzleidirektor, Kanzleiverwandte.

Wort danach: Kanzleiamtsverweser

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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