Wort davor: Kanzleiakzidenz
Kanzleiamt
Kanzleiamt (I)
Erklärung:
Verwaltungsbehörde.
vgl.
Kanzlei (A),
Kanzlei (B).
- Belegtext:
orloub, von vnsern canzlieampte zu komen, gegeben
Datierung: 1449
Fundstelle: Goldfriedrich,KursächsKanzlei 130
- Datierung: 1464
Fundstelle: Lossen,KirchePfalz 206
- Belegtext:
die lehen ..., welche ... durch das cantzley-ambt bestettigt worden
Datierung: 1588
Fundstelle: CDSiles. 27 S. 232
Kanzleiamt (II)
Erklärung:
Amtsstelle innerhalb einer Kanzlei.
vgl.
Kanzleistelle (I).
- Belegtext:
soll ... dem botten-meister zu besoldung seines botten-meister-amts, so ihm neben seinem cantzley-amt befohlen, dreyssig gülden zu sechzehen batzen ... von der cantzley ... jährlichs ... bezahlt werden
Datierung: 1555
Region/Autor/Textsorte:
RKGO.
Fundstelle: Zeumer,QS.2 378
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- Belegtext:
ihnen [cantzley-personen des Reichskammergerichts] ... neben ihren cantzley-aemtern einige andere bedienungen zu uebernehmen nicht erlaubt seyn soll
Datierung: 1713
Fundstelle: RAbsch. IV 289
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- Belegtext:
zu den untern kanzelley-aemtern [der päpstlichen Kanzlei] gehoeren ... der magister brevium, ... der praefect der sollicitatoren, ... die annatisten
Datierung: 1785
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 34 S. 543
- Belegtext:
in der goldnen bulle ... weden folgende canzley-aemter aufgefuehrt: 1) cancellarius imperialis sive regalis curiae, der kaiserliche hofkanzler ... 2) magistri ... 3) notarii ... 4) dictatores ... 5) sigillator
Datierung: 1793
Fundstelle: Bischoff,Kanzlei. I 50
Wort danach: Kanzleiamtsverwalter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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