Kanzleiakzeß
Erklärung:
Zugang zur Kanzlei für den, der dort vorübergehend als Praktikant lernen und praktische Kenntnisse (für den Dienst in anderen
Stellen und Behörden) erwerben will (wohl nicht Eingangsstufe für Kanzlistenstelle oder Anwartschaft darauf); bei der Reichskanzlei seit Mitte des 18. Jh.s nachweisbar, meist jungen Adligen gewährt.
Sachhinweis:
Gross,Reichshofkanzlei 113f.
Wort danach: Kanzleiakzessist
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