Wort davor: Kanzleiakzessist
Kanzleiakzident(i)alien
Erklärung:
Nebeneinkünfte einer Kanzlei.
vgl.
Kanzleibesoldung.
- Belegtext:
[die] cantzlei accidentalien [soll der Registrator weiterhin] einnehmen und berechnen
Datierung: 1593 und 1618
Fundstelle: v.d.Ohe,LünebVerw. 153
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
der cantzley-accidentialia [ein Wort?] als ihre sonderbahre jura und bibalia belangendt, sollen dieselbige, auff maaß sie von ihrer kayserlichen majestaet
und vorigem ertz-cantzlern verwilliget ... worden, ihnen hinfuehro mit gegoennet [sein]
Datierung: 1610
Fundstelle: SammlReichshofrat 287
- Datierung: 1622
Fundstelle: v.d.Ohe,LünebVerw. 191
- Belegtext:
[die Kanzleiangehörigen teilten diese und andere] cantzlei-accidentalien [unter sich] ihrer ordnung nach
Datierung: 1622
Fundstelle: v.d.Ohe,LünebVerw. 194
Wort danach: Kanzleiakzidenz
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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