Kanzleiakzessist
Erklärung:
Praktikant, der vorübergehend Zugang zur Kanzlei hat, um dort Kenntnisse für den Dienst in anderen Stellen und Behörden zu erwerben.
vgl.
Kanzleiverwandte.
Wortbildungshinweis: zu
Kanzleiakzeß.
Wort danach: Kanzleiakzident(i)alien
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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