Wort davor: Kanzleiakzeß

Kanzleiakzessist
Erklärung: Praktikant, der vorübergehend Zugang zur Kanzlei hat, um dort Kenntnisse für den Dienst in anderen Stellen und Behörden zu erwerben.
vgl. Kanzleiverwandte.
Wortbildungshinweis: zu Kanzleiakzeß.

Wort danach: Kanzleiakzident(i)alien

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten