Wort davor: Kanzleiagent

Kanzleiakademie
Erklärung: Ausbildungsstätte zur Erlernung der in Kanzleien üblichen Praktiken.
Sachhinweis: Moser,Staatsarch. II 73-177; III 173-180, IV 177.

Wort danach: Kanzleiakte

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