Wort davor: Kanzleiadvokat
Kanzleiagenda
Erklärung:
Kanzleigeschäfte und -aufgaben; zu lateinisch agendum = negotium, officium (vgl.
MlatWB. I 402: agendum 3).
- Belegtext:
entschlossen, bey dieser meiner österraicherischen hoffcanzlay ein anderen operandi modum vorzuschreiben ..., also dass ... alle canzlayagenda ad normam des ... instructionsformular gehandelt werden sollen
Datierung: 1719
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr III 349
[weitere Angaben: vgl. ebd. 350 Anm.]
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Wort danach: Kanzleiagent
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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