Wort davor: Kanzleiabschied
Kanzleiabschrift
Erklärung:
in einer Kanzlei gegen Gebühr ausgefertigte Abschrift.
vgl.
Kanzleiausfertigung,
Kanzleikopie (II).
- Datierung: 1779
Fundstelle: HistBeitrPreuß. II 546
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- Belegtext:
inventaria, testamenta, rechnungen etc. befinden sich in der ... registratur, woselbst man solche einsehen und nach erforderniß kanzleyabschriften anverlangen kann, welche ... bey der expeditur gegen tax zu erheben sind
Datierung: 1780
Fundstelle: SteirEinl. 164
- Belegtext:
wenn ... ein rathschlag, wie die kanzleyabschriften der bescheide genennet werden, hinauszugeben ist, so muß derselbe mehr nicht als das dispositive des bescheides enthalten
Datierung: 1785
Fundstelle: Sonnenfels,Geschäftsstil 166
- Belegtext:
in der kanzley [des Reichskammergerichts] werden ... allerley kanzleyabschriften und deren collationirung besorgt
Datierung: 1791
Fundstelle: Malblank,Kanzleiverf. I 250
- Belegtext:
es besteht ... die ausfertigung desselben [originals, zB. eines Kontraktes] in einer woertlichen canzlei-abschrift ... und der darunter gesetzten abschrift
der nahmens-unterschriften, wobei statt der etwa im original beigedruckten siegel die signatur l. s. (loco sigilli) gesetzt wird
Datierung: 1792
Fundstelle: v.Massow,Dienst 503
- Belegtext:
die ausfertigungen der urthel und resolutionen ..., es moegen solche unter dem gerichtssiegel erfolgen oder nur canzley-abschriften seyn
Datierung: 1796
Fundstelle: Terlinden,Registraturwiss. 119
Wort danach: Kanzleiadjunkt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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