Wort davor: Kanzleiabkürzung

Kanzleiabschied
Erklärung: von einer Kanzlei getroffener Beschluß (B II); auch die darüber ausgefertigte Urkunde.
vgl. Abschied (IV), Kanzleibeschluß, Kanzleikonklusum, Kanzleireduktionsresolution, Kanzleiresolution, Kanzleirezeß, Kanzleischluß.

Wort danach: Kanzleiabschrift

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