Wort davor: Kanzleiabkürzung
Kanzleiabschied
Erklärung:
von einer Kanzlei getroffener Beschluß (B II); auch die darüber ausgefertigte Urkunde.
vgl.
Abschied (IV),
Kanzleibeschluß,
Kanzleikonklusum,
Kanzleireduktionsresolution,
Kanzleiresolution,
Kanzleirezeß,
Kanzleischluß.
- Datierung: 1644
Fundstelle: Lennep,CProb. 409
- Belegtext:
soll vnser [des Fürstbischofs] canzler ... dahin ... sehen, daß alle vnsere cantzley, kraiß vndt landtags abschied ... ordentlich verfertiget vndt ... richtig gehalten ... werden
Datierung: 1652
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 128
- Belegtext:
alle cantzley-abschiede und end-urtheile sind ... in die receß und urtheilsbuecher zu registriren
Datierung: 1770
Fundstelle: HessSamml. II 285
Faksimile
Wort danach: Kanzleiabschrift
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten