Wort davor: Kanzleiabbreviator

Kanzleiabkürzung
Erklärung: in Kanzleien gebräuchliche Stil- und Wortkürzung (Formel).
vgl. Kanzleistil.

Wort danach: Kanzleiabschied

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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